"Bitte recht freundlich", denn "wir geben unser Bestes"

Auch wir leiden unter den erschwerten Bedingungen im Gesundheitswesen. (fehlende Facharzttermine, Bürokratie, Personalmangel...)

Wir tun unser Bestes unsere Patienten in vielen Bereichen zu unterstützen. Jedoch sind auch unsere Ressourcen endlich. 

Auch muss an dieser Stelle leider erwähnt werden:

Wir verfolgen eine "Null-Toleranz-Politik" bei Aggression gegenüber uns und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Bei Verstoß erfolgt Hausverbot.


Das e-Rezept


Die Versicherungskarte (VK) muss einmal im Quartal, vor Ausstellung des ersten Rezepts in der Praxis eingelesen werden.


Der:die Arzt:Ärztin muss das Rezept prüfen, digital unterschreiben und an die TI (Telematik Infrastruktur) schicken.

Das kann leider nicht während der Sprechzeit stattfinden.


Nach Beendigung der Sprechstunde kümmert sich ein Arzt/Ärztin um das Signieren der Rezepte


Erst dann kann in der Apotheke das Rezept (mit Hilfe der VK) abgerufen werden!



Bestellungen von Rezepten in der Praxis ohne Arztkontakt:

Abholung in der Apotheke ist direkt nach Verlassen der Praxis noch nicht möglich, sondern erst ca. 1 Stunde nach Sprechstundenende.




Bestellungen (telefonisch oder online):

Ohne vorheriges Einlesen der VK in der Praxis nicht möglich


VK wurde im laufenden Quartal bereits eingelesen: Rezept kann am nächsten Arbeitstag ab 15:30 Uhr in der Apotheke abgeholt werden.


(Stand: 03.2025)